§
1 Urheberrecht
1.1 Bei jeder Nutzung der Werke ist der Name der Kunstfabrik (Thomas
Rost oder Clown Camillo) zu nennen.
1.2 Jede Nutzung und Verwertung des Werks ist nur nach Unterrichtung
und mit Zustimmung der/des Künstlerin/Künstlers erlaubt
und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten
Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders
vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem
Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das
öffentliche Ausstellen.
1.3 Für jede Nutzung oder Verwertung der Werke hat die/der
Künstlerin/Künstler Anspruch auf angemessene Vergütung
(§ 32 UrhG).
1.4 Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen
Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das
Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet
sowie im Katalog.
1.5 Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte
u.a.) dürfen nur mit Einverständnis der/des auf den Unterlagen
genannten Künstlerin/Künstlers und unter Nennung ihres/seines
Namens veröffentlicht werden.
1.6 Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§
25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung,
der/dem Künstlerin/Künstler das Werk vorübergehend
zur Nutzung (z.B. für Ausstellungen) zu überlassen, soweit
es zumutbar ist.
§ 2 Pflichten und Leistungen der/des Künstlerin/Künstlers
2.1 Die/Der Künstlerin/Künstler versichert, dass sich
das Werk in ihrem/seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von
Rechten Dritter ist. Sie/Er versichert darüber hinaus, dass
das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr/ihm ist.
2.2 Übergabe: Die/Der Künstlerin/Künstler ist verpflichtet,
das Werk zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand und eindeutig
bezeichnet zu übergeben.
2.3 Haftung: Die/Der Künstlerin/Künstler haftet nur für
Schäden, die sie/er oder ihre/seine Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.4 Garantie/Wartung/Reparatur: Garantieleistungen der/des Künstlerin/Künstlers
für künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern
im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden
nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart
und alle damit verbundenen Kosten werden von der / vom Nutzerin/Nutzer
getragen und der/dem Künstlerin/Künstler gesondert vergütet.
Der/dem Künstlerin/Künstler ist es vorbehalten, eine erforderliche
Restaurierung oder Reparaturen gegen angemessenes Entgelt vorzunehmen.
Nimmt die/der Künstlerin/Künstler die Restaurierung oder
Reparaturen nicht selbst vor, so gibt sie/er verbindliche Hinweise
zu ihrer Art und Ausführung.
2.5 Zusätzliche Leistungen der/des Künstlerin/Künstlers:
Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet. Bei
Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
2.6 Veranstaltungen: Ist für eine Präsentation des Werkes
die Anwesenheit der/des Künstlerin/Künstlers gewünscht,
so ist sie/er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart
wurde.
§ 3 Pflichten und Leistungen der/des Nutzerin/Nutzers
3.1 Versicherungen: Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert
und ist von der/dem Künstlerin/Künstler und der/dem Nutzerin/Nutzer
einvernehmlich festzulegen. Die/Der Nutzerin/Nutzer trägt die
Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherung
muss nachgewiesen werden.
3.2 Transport/Transportversicherung Die Kosten für den sachgemäßen
Hin- und Rücktransport der Werke sowie deren Versicherung (»von
Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von der/dem Nutzerin/Nutzer
zu übernehmen.
3.3 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte
Schädigung des Werkes: Die/Der Nutzerin/Nutzer trifft alle
erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen,
um Schaden, Diebstahl etc. am Werk zu verhindern Bei einer Vernichtung
oder Zerstörung des Werkes ist die/der Nutzerin/ Nutzer bzw.
Eigentümerin/ Eigentümer verpflichtet, die/den Künstlerin/Künstler
unverzüglich zu unterrichten; das Recht der/des Künstlerin/Künstlers
zur Geltend-machung eines Schadensersatzes wird hierdurch nicht
berührt.
3.4 Beabsichtigte Vernichtung durch die/den Eigentümerin/Eigentümer:
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die/der Eigentümerin/Eigentümer
verpflichtet, die/den Künstlerin/Künstler vorab zu unterrichten
und mit ihr/ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen,
z. B. das Werk der/dem Künstlerin/Künstler kostenfrei
zurückzugeben.
3.5 Reisekosten: Die notwendigen Reisekosten, Kosten für Übernachtungen
sowie Mehraufwendungen der/des Künstlerin/Künstlers zur
Erfüllung des Vertrages werden gegen Nachweis erstattet.
3.6 Präsentation/technische Voraussetzungen: Über Art
und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin/Künstler
und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich.
3.7 Katalog: Die Kosten für einen Katalog werden von der/dem
Nutzerin/Nutzer getragen. Wenn Kostenbeteiligung der/des Künstlerin/Künstlers
vereinbart wird, kann diese mit Kunstwerken geleistet werden. Leistungen,
die von der/dem Künstlerin/Künstler bei der Herstellung
des Katalogs erbracht werden, werden in Rechnung gestellt. Die Festlegung
der Auflage sowie die Herstellung/Ausführung des Katalogs erfolgt
in Absprache und im Einvernehmen mit der/dem Künstlerin/Künstler.
Die/Der Künstlerin/Künstler erhält einen angemessenen
Teil der Auflage zur eigenen Verfügung.
3.8 Veranstaltungen: Ist für eine Präsentation des Werkes
die Anwesenheit der/des Künstlerin/Künstlers gewünscht,
werden die dafür anfallenden Kosten von der/dem Nutzerin/Nutzer
getragen; gleiches gilt auch für alle Folgeveranstaltungen.
3.9 Rückgabe: Wird das Werk der/dem Nutzerin/Nutzer nur vorübergehend
überlassen, so ist sie/er verpflichtet, es unverzüglich
in einwandfreiem Zustand nach Vertragsende zurückzugeben. Eine
Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung
der/des Künstlerin/ Künstlers. Ein für die Überlassung
vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig;
der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Ansprüche der/des Künstlerin/Künstlers
auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss
und bei Erbringung der von der / vom Künstlerin/ Künstler
geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von
14 Tagen.
4.2 Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich incl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Bis zur vollständigen Begleichung des Gesamtpreises verbleibt
das Kunstwerk im Eigentum der/des Künstlerin/Künstlers.
4.4 Nichtgefallen« der Ausführung kann nicht zu einer
Minderung der Vergütung führen.
4.5 Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe trägt
die/der Nutzerin/Nutzer, sofern sie/er abgabepflichtig ist.
§ 5 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
5.1 Aufhebung und Kündigung bedürfen der schriftlichen
Form.
5.2 Im Falle Kündigung durch die/den Nutzerin/Nutzers wird
ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit
fällig. Dieses beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten
Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
5.3 Im Falle der Kündigung durch die/den Künstlerin/Künstler
ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung
gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
5.4 Bei einer Absage wegen Krankheit der/des Künstlerin/Künstlers
ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung
bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.